WICHTIGER HINWEIS ZUM VERKAUFSVERFAHREN (Bitte zuerst lesen)
Diese Immobilie wird im Rahmen eines privaten Gebotsverfahrens per E-Mail verkauft. Der angegebene Preis von 129.000 € versteht sich als Mindestgebot (Gebotsstart) und nicht als finaler Kaufpreis.
– Es handelt sich nicht um eine Zwangsversteigerung und nicht um eine Auktion.
– Der Eigentümer ist frei in seiner Entscheidung, ob, an wen und zu welchen Konditionen er verkauft.
– Kaufangebote werden erst mit der notariellen Beurkundung rechtsverbindlich.
– Gebote werden ausschließlich in Verbindung mit einem Bonitätsnachweis berücksichtigt.
Freistehendes Einfamilienhaus in Altheim bei Riedlingen (Baujahr 1958/60). Das Wohnhaus wurde in vorfabrizierter Fachwerk-/Leichtbauweise (Firma Otto Jacobi & Söhne) errichtet (Holzpfostenstruktur mit ausgemauerten Leichtbauplatten aus Sägespäne-Zement-Gemisch).
Die Immobilie erstreckt sich über zwei Etagen mit ca. 77 m² amtlicher Wohnfläche:
• EG: Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, separates Bad mit WC.
• DG: Zwei Schlafzimmer, kleiner Flurbereich.
Das Kellergeschoss wurde massiv aus Betonhohlblocksteinen gebaut. Mit Waschküche und drei Kellerräumen bietet es ca. 40 m² Nutzfläche. Eine eigene Garage befindet sich direkt am Haus. Das Highlight ist das ca. 600 m² große Grundstück in ruhiger Lage mit viel Privatsphäre.
Das Haus ist umfassend renovierungs- bzw. sanierungsbedürftig. Perfekt für Handwerker und Sanierer, die das Potenzial dieses Grundstücks nutzen wollen.
Das Objekt befindet sich in attraktiver, ruhiger und naturnaher Wohnlage in Altheim, direkt vor den Toren der Stadt Riedlingen. Die familienfreundliche Gemeinde bietet ein idyllisches Wohnumfeld. Das nahegelegene Riedlingen (nur wenige Autominuten entfernt) sichert Ihnen eine hervorragende Infrastruktur mit Schulen, Kindergärten, Ärzten sowie vielseitigen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs.
WICHTIGER HINWEIS ZUM VERKAUFSVERFAHREN (Bitte zuerst lesen)
Diese Immobilie wird im Rahmen eines privaten Gebotsverfahrens per E-Mail verkauft. Der angegebene Preis von 129.000 € versteht sich als Mindestgebot (Gebotsstart) und nicht als finaler Kaufpreis.
– Es handelt sich nicht um eine Zwangsversteigerung und nicht um eine Auktion.
– Der Eigentümer ist frei in seiner Entscheidung, ob, an wen und zu welchen Konditionen er verkauft.
– Kaufangebote werden erst mit der notariellen Beurkundung rechtsverbindlich.
– Gebote werden ausschließlich in Verbindung mit einem Bonitätsnachweis berücksichtigt.
ABLAUF DER GEBOTSABGABE
– Besichtigung nach Absprache. Einsicht in die Bauakte vor Ort.
– Schriftliches Gebot per E-Mail
– Erforderliche Angaben: Vollständiger Name/Anschrift, konkretes Kaufpreis-Gebot (ab 129.000 €) und aktuelle Finanzierungsbestätigung einer Bank als PDF.